FÖRDERPROGRAMM KLEINPROJEKTE

Seit 2020 fördern das Land NRW und der Bund regionale Kleinprojekte, die in LEADER-Regionen umgesetzt werden können. 

Ziel ist es, den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum zu sichern und weiterzuentwickeln. 

Unkompliziert ist auch die Antragsstellung: Für Kleinprojekte sind keine umfangreichen Formulare erforderlich. Es genügt die Einreichung eines einseitigen Projektkonzeptes mit den wichtigsten Informationen sowie einer Kostenkalkulation mit Angeboten. 

Kleinprojekte in der Region „Baumberge“ werden mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.

Förderaufruf und Auswahlprozess 

Der Förderaufruf startet jährlich im 1. Quartal. Die Einreichungsfrist beträgt in der Regel sechs Wochen. Die Antragsunterlagen müssen an regionalmanagement@leader-baumberge.de gesendet werden. Das Formular „Projektkonzept Kleinprojekte“ sowie ein „Factsheet“ mit allen wichtigen Informationen zum Förderprogramm stehen im Downloadbereich  zur Verfügung. Die Dokumente werden jährlich kurz vor dem Förderaufruf aktualisiert. 

Die Entscheidung über die Projektauswahl wird in der Regel Ende Mai/Anfang Juni von der Lokalen Aktionsgruppe (LAG), dem Entscheidungsgremium, getroffen. Alle Projekte werden zuvor mittels eines Punktebewertungsverfahrens bewertet. Die Projekte mit der höchsten Punktzahl erhalten den Zuschlag. 

Interessierte werden gebeten, sich vor Einreichung der Unterlagen an des Regionalmanagement für eine Beratung zu wenden.  

Förderaufruf und Auswahlprozess 

Das „Programm Kleinprojekte“: Zahlen und Fakten

Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Mittelbereitstellung des Bundes und des Landes. Diese können von den diesjährigen Neuwahlen betroffen sein. Bitte beachten Sie bei Ihrem Antrag, dass sich aus diesen Verzögerungen ein kürzerer Durchführungszeitraum für Sie ergeben kann. 

Die LEADER-Region „Baumberge“ ruft zur Einreichung von Projektanträgen im Rahmen des Kleinprojekte-Förderprogramms auf.

Förderzeitraum: 26.02. – 10.04.2025

Förderquote: 70 % der max. förderfähigen Kosten, die 20.000 € betragen

Wer kann Anträge stellen? Projektträger:innen können sein:

  • Juristische Personen des privaten Rechts 
  • Natürliche Personen und Personengesellschaften
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts 

Was wird gefördert? Gefördert werden Kleinprojekte, die den ländlichen Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturraum sichern und weiterentwickeln. Beispiele:

  • Investive Infrastrukturmaßnahmen: Bänke, Hinweistafeln, Spielplatz- oder Mehrgenerationenplatz-Ausstattungen
  • Nicht-investive Maßnahmen: Workshops, Printmedien

Welche Projekte sind ausgeschlossen? Nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen von Parteien und politischen Gruppierungen
  • Wirtschaftsnahe Projekte oder Maßnahmen der Wirtschaftsförderung
  • Projekte von Unternehmen (außer Kleinstunternehmen der Grundversorgung und gemeinnützigen Unternehmen)
  • Beihilferechtlich relevante Maßnahmen
  • Gemeindliche oder hoheitliche Pflichtaufgaben
  • Einzelne energetische Maßnahmen (z. B. PV-Anlagen, Energiegewinnungsanlagen)
  • Webseiten und Schulen

Besonderheit: Geförderte Projekte müssen einen öffentlichen Mehrwert aufweisen. Dies bedeutet:

  • Uneingeschränkte öffentliche Zugänglichkeit oder Nutzung
  • Signifikanter öffentlicher Nutzen, der das Eigeninteresse der/s Antragsteller:in überwiegt

Haben Sie eine Idee, die den ländlichen Raum stärkt? Dann reichen Sie Ihren Antrag ein und gestalten Sie die Zukunft der Region HIM aktiv mit!

Bei Fragen und Interesse an dem Förderprogramm können Sie sich an Alexander Jaegers vom Regionalmanagement wenden. Er ist telefonisch unter der Festnetznummer 02561 917169 - 3 und der Mobilnummer 0178-455 4509 sowie per Mail an regionalmanagement@leader-baumberge.de erreichbar.

Alle notwendigen Dokumente finden Sie unter Downloads.



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