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Alle wichtigen Informationen für Ihren Antrag finden Sie bereits jetzt hier im Factsheet

Förderprogramm „Kleinprojekte“

Ab dem 16.02.2026 können in der LEADER-Region Baumberge wieder Anträge für Kleinprojekte eingereicht werden.

Aus dem „Programm Kleinprojekte“ können wie bereits in den Jahren zuvor Fördermittel für kleinere Infrastrukturmaßnahmen wie z. B. Bänke, Sitzgruppen, Hinweistafeln, Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze, Ausstattungen und Einrichtungsgegenstände für z. B. Museen oder Dorfgemeinschaftshäuser, Gestaltung von Plätzen etc., aber auch für Workshops und Printmedien von bis zu 80 % beantragt werden; die maximal förderfähigen Gesamtkosten pro Einzelprojekt betragen dabei 20.000 Euro. Die Kleinprojekte sollten im Allgemeinen für die Öffentlichkeit zugänglich sein bzw. einen öffentlichen Mehrwert aufweisen; (privat-) wirtschaftlich ausgerichtete Projekte können leider nicht gefördert werden.

Die bewilligten Projekte müssen dabei den Inhalten und Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie (kurz RES) der Region Baumberge entsprechen und bis Ende November 2026 abgeschlossen und abgerechnet werden können. Aus allen eingereichten Ideen wählt die LAG-Kommission Baumberge die Projektkonzepte aus, die aufgrund der erreichten Punktzahl (von höchster Punktzahl absteigend) gefördert werden können.

Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung entsprechender Fördermittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht demnach nicht.

Die Anträge können bis zum 31.03.2026 ausschließlich im Rahmen des digitalen Antragsprozesses per Onlineformular eingereicht werden.

Bei Fragen steht Ihnen unser Regionalmanager Alexander Jaegers gerne zur Verfügung: 02561–917169-3 oder 0178-4554509 (projaegt gmbh); regionalmanagement@leader-baumberge.de

Kleinprojekte in der LEADER-Region Baumberge werden mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.

Hinweis: Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung entsprechender Fördermittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht demnach nicht.