
Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK) gefördert.
Alle wichtigen Informationen für Ihren Antrag finden Sie bereits jetzt hier im Factsheet



Über das Mittelabruf-Portal können Sie die Auszahlung Ihrer Fördermittel einfach online beantragen. Die Förderung wird nach dem Erstattungsprinzip ausgezahlt: Bereits entstandene und bezahlte Kosten können Sie über das Portal zur Erstattung einreichen. Auch Teilabrufe sind möglich. Die jeweiligen Stichtage entnehmen Sie bitte Ihrem Weiterleitungsvertrag. Das Portal ist bis zum 30.11.2026 freigeschaltet (das Projekt muss bis spätestens zu diesem Datum abgeschlossen sein).
Für den Mittelabruf benötigen Sie immer die Belegliste, Rechnung(en) und Zahlungsnachweis(e), außerdem beim letzten Auszahlungsantrag mindestens drei Fotos. Je nach Projekt sind noch weitere Unterlagen erforderlich. Vor dem Ausfüllen und Hochladen der Unterlagen empfehlen wir Ihnen, die „Checkliste für Mittelabrufe“ zu lesen, die Sie bereits mit dem Weiterleitungsvertrag erhalten haben.
Sie können die Bearbeitung Ihres Mittelabrufs jederzeit speichern und zu einem späteren Zeitpunkt fortsetzen. Nach Prüfung Ihrer Unterlagen und Bereitstellung der Mittel durch die Bezirksregierung werden die Fördermittel an Sie weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass dieser Vorgang einige Wochen in Anspruch nehmen kann.
Bei Fragen unterstützt Ihr Regionalmanagement Sie gerne.
Mit Ihrem Vorhaben tragen Sie zur regionalen Entwicklung des ländlichen Raumes bei. Dafür erhalten sie Mittel vom Land NRW und dem Bund. Um so wichtiger ist, dass Sie nach außen kommunizieren, was Sie mithilfe der der Bundes- und Landesförderung in der Region bewirken. So können Sie nicht nur Ihre Bekanntheit steigern, sondern auch den Einsatz der Bundes- und Landesmittel für die Menschen vor Ort sichtbar machen. Das ist den Fördergebern ein großes Anliegen. Die Öffentlichkeit zu informieren, gehört deswegen zu Ihren Verpflichtungen.
Bitte beachten Sie folgendes:
Nennen Sie die Bezeichnung Kleinprojekt.
Beschreiben Sie Ihr Kleinprojekt auf Ihren offiziellen Internetseiten, Social Media Accounts und in Ihren Pressemitteilungen – einschließlich der Ziele und Ergebnisse.
Verlinken Sie die Region auf Social Media (@LEADER.Baumberge auf Facebook und @leader.baumberge auf Instagram)
Nennen Sie die Höhe der finanziellen Unterstützung.
Erwähnen Sie die Unterstützung durch die Fördergeber unter Nennung des Pflichtsatzes: „Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert.“
Beispiel: „Bei dem Vorhaben handelt es sich um ein Kleinprojekt. Es erhält Bundes- und Landesmittel aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes in Höhe von 6.000 €, was einer Unterstützung von 65 % entspricht.“
Sie haben von uns per Mail eine Logozusammensetzung erhalten. Diese Logozusammenstellung muss auf Plaketten, Plakaten, Schildern, Social Media Posts, etc. abgebildet werden. Geeignete Kleinprojekte (z. B. bauliche Maßnahmen) erhalten von uns kostenfrei Plaketten zugeschickt. Wir setzen uns mit den jeweiligen Projektträger:innen hierzu vorab in Verbindung.



Wenn Sie die Logos eigenständig für eine Abbildung zusammensetzen, beachten Sie bitte folgendes:
Bilden Sie die Fördergeber stets vor einem weißen Hintergrund ab.
Beginnen Sie v.l.n.r. mit dem Logo des Bundesministeriums, gefolgt vom Landesministerium und dann das Regionslogo.
Bilden Sie auch den Pflichtsatz ab: „Dieses Projekt wird mit Mitteln des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen aus der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes gefördert.“
Sollten Sie die Logos einzeln benötigen, melden Sie sich bitte bei uns: regionalmanagement@leader-baumberge.de oder auch telefonisch unter 02561 917169-4.
Aus dem „Programm Kleinprojekte“ können wie bereits in den Jahren zuvor Fördermittel für kleinere Infrastrukturmaßnahmen wie z. B. Bänke, Sitzgruppen, Hinweistafeln, Ausstattungen für Spiel- oder Mehrgenerationenplätze, Ausstattungen und Einrichtungsgegenstände für z. B. Museen oder Dorfgemeinschaftshäuser, Gestaltung von Plätzen etc., aber auch für Workshops und Printmedien von bis zu 80 % beantragt werden; die maximal förderfähigen Gesamtkosten pro Einzelprojekt betragen dabei 20.000 Euro. Die Kleinprojekte sollten im Allgemeinen für die Öffentlichkeit zugänglich sein bzw. einen öffentlichen Mehrwert aufweisen; (privat-) wirtschaftlich ausgerichtete Projekte können leider nicht gefördert werden.
Die bewilligten Projekte müssen dabei den Inhalten und Zielen der Regionalen Entwicklungsstrategie (kurz RES) der Region Baumberge entsprechen und bis Ende November 2026 abgeschlossen und abgerechnet werden können. Aus allen eingereichten Ideen wählt die LAG-Kommission Baumberge die Projektkonzepte aus, die aufgrund der erreichten Punktzahl (von höchster Punktzahl absteigend) gefördert werden können.
Der Förderaufruf steht unter dem Vorbehalt der Zurverfügungstellung entsprechender Fördermittel; ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht demnach nicht.
Bei Fragen steht Ihnen unser Regionalmanager Alexander Jaegers gerne zur Verfügung: 02561–917169-3 oder 0178-4554509 (projaegt gmbh); regionalmanagement@leader-baumberge.de